Barrierefreiheit
Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung und Pflege unserer digitalen Inhalte kann es in Einzelfällen zu Barrieren kommen, die die uneingeschränkte Nutzung unserer Website oder Anwendung für alle Menschen erschweren. Wir sind bestrebt, kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten und setzen alles daran, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Sollte es dennoch Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Angebote geben, bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme. Wir sind bemüht, Lösungen zu finden und Anpassungen vorzunehmen, um den Zugang für alle Nutzer zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass sich diese Barrierefreiheitserklärung auf die Inhalte und Funktionen innerhalb des Umfangs unserer Verantwortung bezieht. Wir übernehmen keine Haftung für externe Websites, auf die wir verlinken.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die VHS Gäufelden ist bemüht, die Internetseiten www.vhs.gaeufelden.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind:
- Richtlinie (EU) 2016/2102
- § 12 b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- § 7 BITV 2.0 in der jeweils geltenden Fassung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.vhs.gaeufelden.de sowie für ggf. unter dieser Domain veröffentliche Subdomains.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Diese Webseite und ihre Subdomains sind mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) weitgehend vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente
Barrierefreie Alternativen
Für die oben genannten Inhalte bieten wir folgende Alternativen an:
Telefonische Auskunft unter +497032-992091
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.05.2025 erstellt. Grundlage ist eine interne Selbsteinschätzung.
Rückmeldung bei Mängeln
Bitte senden Sie eine E-Mail an vhs@gaeufelden.de, wenn Sie
- Inhalte, die schwer zugänglich sind
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-konform sind
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten
auf unseren Webseiten finden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: post(at)barrierefreiheit.de
Internet: Schlichtungsstelle – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg